Nach internationalem Recht hat die Besatzungsmacht keinerlei Souveränitätsrechte im besetzten Gebiet. Daher hat Israel kein Recht auf Selbstverteidigung, um den Einsatz militärischer Gewalt gegen die belagerte palästinensische Zivilbevölkerung im besetzten Gazastreifen zu rechtfertigen.